Hilfe zur Pflege nach SGB XII
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Hilfe zur Pflege nach SGB XII bei ProCura Pflegedienst GmbH
Unterstützung für Menschen mit geringem Einkommen
Die Hilfe zur Pflege nach SGB XII richtet sich an Menschen, die pflegebedürftig sind, aber die Kosten für ihre Pflege nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen aufbringen können. ProCura Pflegedienst GmbH unterstützt Sie dabei, die nötigen Hilfen zu erhalten – schnell, unkompliziert und menschlich.
Unsere SGB XII Leistungen im Überblick
Häusliche Pflege
Auch im Rahmen der Sozialhilfe haben Sie Anspruch auf eine würdevolle Versorgung in Ihrem Zuhause.
Unsere Pflegedienstleistungen:
- Grundpflege: Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) An- und Auskleiden Hilfe bei der Ernährung Mobilitätshilfe und Lagerung Transfer (z. B. vom Bett in den Rollstuhl)
- Behandlungspflege im Rahmen ärztlicher Verordnung (sofern nötig)
- Beratung und Betreuung
Hauswirtschaftliche Versorgung
Wenn Sie Ihren Haushalt nicht mehr alleine führen können, helfen wir Ihnen gern weiter:
Unsere hauswirtschaftlichen Leistungen:
- Reinigung der Wohnung
- Wäsche waschen und bügeln
- Einkäufe erledigen
- Müllentsorgung
- Zubereitung einfacher Mahlzeiten
Finanzielle Unterstützung – Kostenübernahme
Wenn Ihre finanziellen Mittel nicht ausreichen, übernimmt das Sozialamt die notwendigen Kosten der Pflege. Wir helfen Ihnen bei:
Was wir für Sie tun:
- Unterstützung bei der Antragstellung beim Sozialamt
- Hilfe bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen
- Enge Abstimmung mit den zuständigen Behörden
- Monatliche Abrechnung direkt mit dem Kostenträger
Beratung und Hilfe zur Selbsthilfe
Wir lassen Sie und Ihre Angehörigen nicht allein. ProCura steht Ihnen beratend zur Seite:
Unsere Beratungsangebote:
- Persönliche Beratungsgespräche bei Ihnen zu Hause
- Hilfe bei der Organisation weiterer Unterstützungsangebote
- Vermittlung von Hilfsmitteln (z. B. Rollstuhl, Pflegebett)
- Unterstützung bei der Pflegegradbeantragung und -einstufung
Häufig gestellte Fragen
Wer hat Anspruch auf Leistungen nach SGB XII (Hilfe zur Pflege)?
Personen, die pflegebedürftig sind, aber die Kosten für die Pflegeleistungen nicht selbst tragen können und keine ausreichenden Leistungen von der Pflegeversicherung erhalten, haben Anspruch auf „Hilfe zur Pflege“ nach dem SGB XII. Voraussetzung ist ein festgestellter Pflegegrad und eine finanzielle Bedürftigkeit.
Welche Leistungen umfasst die Hilfe zur Pflege bei ProCura?
ProCura bietet im Rahmen der Hilfe zur Pflege nach SGB XII folgende Leistungen an:
- Grundpflege (z. B. Körperpflege, Hilfe beim Ankleiden)
- Hauswirtschaftliche Versorgung (z. B. Reinigung, Einkäufe)
- Unterstützung im Alltag (z. B. Begleitung zu Terminen
- Betreuung und soziale Unterstützung
Diese Leistungen werden individuell abgestimmt und über das zuständige Sozialamt beantragt.
Wie kann ich Leistungen nach SGB XII beantragen und wie hilft ProCura dabei?
Die Beantragung erfolgt beim zuständigen Sozialamt. ProCura unterstützt Sie oder Ihre Angehörigen gerne bei der Antragstellung, beim Ausfüllen der Formulare und bei der Kommunikation mit Behörden. Gemeinsam stellen wir sicher, dass alle nötigen Unterlagen korrekt eingereicht werden und die Pflege möglichst reibungslos beginnt.